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2 Die Leihgemeinschaft ‒ Echte Solidarität für gemeinnützige Einrichtungen

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ten Projekt kann die Summe der Zusagen in einem Betrag schon

zum Projektbeginn ausgezahlt werden.

Die anschließende Kredittilgung wird von allen Mitgliedern der

Leihgemeinschaft übernommen, wobei jedes Mitglied seinen eigenen Kredit zurückzahlt und zusätzlich gesamtschuldnerisch

für alle anderen Kredite der Leihgemeinschaft haftet, bis diese

vollständig getilgt sind.

Die Höhe dieser zusätzlichen Haftung bleibt jedoch auf die Höhe

des eigenen Kreditbetrags beschränkt. Über den eigenen Betrag

hinaus haftet man schlimmstenfalls nur noch einmal in gleicher

Höhe. In der Vergangenheit hat es nach unserer Kenntnis bei

Projekten bisher keine Probleme gegeben. Zwar ist sehr vereinzelt mal ein Spender mit seinen Rückzahlungen ausgefallen, diese konnten dann aber problemlos ersetzt werden.

Was die Bank berechnet

Für die Teilnahme an einer Leih- und Schenkungsgemeinschaft berechnet die Bank eine sogenannte Kostenumlage. Die Kostenumlage

setzt sich zusammen aus den Refinanzierungskosten, der anteiligen

Personal- und Sachkosten usw.

Erfahrungsgemäß lag die Kostenumlage zwischen 2,5% und 4,5%.

Dieser Betrag wird zusätzlich zu den in den Spendenzusagescheinen

angegeben Beträgen an die Bank gezahlt.



Die Organisation der Leih- und Schenkungsgemeinschaften erfolgt in der Regel über eine Gemeinschaft, die unter Umständen

auch mehrere Gemeinschaften zusammen gründen.

Diese Verwaltungsgemeinschaften koordinieren alles rund um

die Leih- und Schenkungsgemeinschaft. Sie sammeln die Spendenzusagescheine ein und sollten für den gesamten Rückzahlungszeitraum Ansprechpartner bleiben.



Möglichkeiten der Fremdkapitalfinanzierung



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Für Leih- und Schenkungsgemeinschaften hat sich bisher am

meisten die GLS Gemeinschaftsbank in Bochum stark gemacht.

Sie betreibt diese Finanzierungsform am ausgeprägtesten. Unserer Meinung nach hat sie die längste Erfahrung damit. Sie hat

auch aus der Erfahrung heraus bereits vorbereitete Vereinbarungen abrufbar.

Um mit der Bank über die Finanzierung durch Leih- und Schenkungsgemeinschaften zu sprechen, werden Informationen über

die Anzahl der Gemeinschaften und die beabsichtigte Spendenhöhe bzw. Höhe der Raten benötigt. Hierfür hat die GLS-Bank

Spendenzusagescheine entworfen, auf denen angekreuzt werden

kann, wie der Einzelne sich engagieren möchte.

Wenn die Koordinatoren alle Zusagen erhalten haben, werden

sich diese ein Gesamtbild verschaffen und mit der Bank über

die Einzelheiten sprechen. Die Verträge mit der Bank werden

erst im Anschluss hieran geschlossen. Auch hier werden wieder

die Koordinatoren für die Leih- und Schenkungsgemeinschaften

aktiv werden.

Eigentlich soll im Rahmen dieses Buches die Kapitalbeschaffung

besprochen werden. Zur Leihgemeinschaft erscheint es uns aber

auch wichtig, den Hinweis zu geben, dass dies eine Beteiligungsform ist, die auch über das finanzielle Engagement herausgeht.

Wir haben viele Leihgemeinschaften erlebt, die die finanzielle

Verbundenheit anfangs als Finanzierungsinstrument genommen

haben. Spätere Gespräche, zunächst immer anhand der „Tagesordnung“ der Gemeinschaftssitzungen haben aber zu Gesprächen

über Finanzierungen geführt.

In solchen Gesprächen sind vielfach Varianten der Leihgemeinschaft entstanden. Andere Möglichkeiten einer Leihgemeinschaft wurden entwickelt.



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Aber auch Gesprächskreise und Interessensgemeinschaften haben sich gebildet. Entweder hat man sich ein Thema aus der

Institution erarbeitet, oder auch über die Institution hinaus gemeinsame Interessensgebiete gefunden, auf denen man gemeinsam arbeiten möchte.

So hat sich manche Leihgemeinschaft zu mehr als nur einer Beteiligungsgemeinschaft entwickelt. Menschlich also eine sehr

spannende und interessante Beteiligungsmöglichkeit.

Vielleicht wird die Leihgemeinschaft am praktischen Beispiel

deutlicher:

Ein Kindergarten möchte eine Investition tätigen

Die kalkulierten Kosten sind mit 100.000 Euro berechnet. Der

Kindergarten in der Rechtsform des e.V. hat über Jahre hinweg ein

Eigenkapital von 50.000 Euro angesammelt.

Das reicht nicht. Die Hausbank, eine regionale Bank, die ansonsten

dem Kindergarten sehr wohlgesonnen ist, gibt keinen Kredit: „Die

Sicherheiten reichen nicht aus.“

Obwohl die Regionalbank im Rahmen ihrer jährlichen Öffentlichkeitsarbeit dem Kindergarten immer mal wieder etwas spendet, bei Veranstaltungen des Kindergartens Präsenz zeigt und auch den Kindern

hin und wieder Spielzeug stiftet, kann sie aus ihren Richtlinien nicht

hinaus. Daher die Aussage.

Ein Gespräch des Vorstandes bringt die Idee der Leihgemeinschaft ins

Spiel. Auf einer Mitgliederversammlung wird diese vorgestellt. Spontan zeigen 40 Eltern Interesse. Jeder zeigt seine Bereitschaft, eine

Spendenzusage von monatlich 20 Euro über fünf Jahre zu geben.

Damit ist eine weitere Deckungssumme von 48.000 Euro zur Verfügung. Die Bank kann also rechnen: Vereinskapital 50.000 Euro und

Leihgemeinschaft 48.000 Euro ergibt eine Sicherheit von 98.000

Euro. Sind als sogenannte Blankofinanzierung zu den Sicherheiten

nur noch 2.000 Euro offen. Dies kann der Vorstand der Bank als mögliches Risiko einschätzen und die Finanzierung durchwinken.



Möglichkeiten der Fremdkapitalfinanzierung



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Abbildung 10: Leih- und Schenkungsgemeinschaften







Vorteile

Starke soziale Bindung der Mitglieder



Nachteile

Bewusstsein ???

Verwaltungsaufwand

Viele Einzelgespräche mit den

Mitgliedern notwendig



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Als Tipp und Anregungen möchten wir Ihnen mitgeben:

Versuchen Sie es im kleinen Kreise erst einmal, suchen Sie sich

eine Bank, die die Leihgemeinschaft bereits kennt – das erleichtert am Anfang den Umgang mit der Bank, seien Sie mutig

auf diesem Wege und nicht zuletzt:

Die Leihgemeinschaft braucht in der Entstehung viel Zeit, durch

Gespräche und Bedenkzeiten, aber hat danach eine ungeahnte

Laufzeit und Stabilität. Ein solides Fundament wirkt hier Wunder.



5.3 Bürgschaft – Sicherung durch solvente

Dritte

Unternehmen, die wachsen und investieren wollen, benötigen

dafür vor allem eines: eine ausreichende Kapitalbasis. Ist die

eigene Ausstattung mit finanziellen Mitteln zu knapp, stellt die

Finanzierung mit Fremdkapital eine oft gewählte Alternative

dar. Doch auch hier werden Sicherheiten gefordert. Dies gilt jedenfalls dann, wenn die Fremdmittel in Form eines Bankkredites

in das Unternehmen einfließen sollen. Denn damit will die Bank

sicherstellen, dass ihr Schuldner seiner Leistungspflicht nachkommt und den Kredit fristgerecht einschließlich der fälligen

Zinsen zurückzahlt.

Die erforderliche Höhe der Sicherheiten ergibt sich einmal aus

der gewünschten Kreditsumme. Dazu hängt sie von der Bonität

und vom Rating des Unternehmens ab. Als Sicherheiten akzeptieren die Banken meist Pfandrechte an beweglichen Sachen und

Grundstücken. Auch Rechte an Forderungen oder Gesellschaftsanteile können abgetreten werden. Sind diese nicht in ausreichender Höhe vorhanden oder sollen nicht eingesetzt werden,

kann auch ein solventer Dritter als Bürge für die Verbindlichkeiten des Unternehmens einstehen.



Möglichkeiten der Fremdkapitalfinanzierung



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Dieser Bürge verpflichtet sich dann in einem gesonderten Vertrag

gegenüber dem Gläubiger, im Fall einer Zahlungsunfähigkeit des

Unternehmens dessen Verpflichtungen zu übernehmen. Möglich

ist dieser Weg der Sicherung durch solvente Dritte grundsätzlich bei jeder Gesellschaftsform. Ein besonderer Fall ist häufig

aber bei einer GmbH zu beobachten. Denn aufgrund ihrer beschränkten Haftung sichern Banken sich dort gerne zusätzlich

ab und verlangen, einen Gesellschafter als Bürgen einzusetzen.



Arten von Bürgschaften

So übernimmt denn auch in den meisten Fällen eine Person aus

dem nahen Umfeld des Unternehmens die Bürgschaft für dessen

Kredit. Dies können Angehörige oder Freunde sein. Aber auch

Geschäftspartner oder andere Unternehmer kommen als solvente

Dritte in Frage. Allerdings genießen Bürgschaften von Angehörigen wegen der engen Verbindung zum Kreditnehmer besondere Aufmerksamkeit. Damit diese wirksam sind, darf der Bürge

keinesfalls finanziell überfordert sein. Eine Ausnahme gilt aber,

wenn die Summe überschaubar ist oder der Kredit ihm direkt

nutzt.

Neben diesen privaten Bürgschaften stellen Ausfallbürgschaften

eine Alternative dar. Diese werden zum Beispiel von den Bürgschaftsbanken der Bundesländer angeboten. Wie private Bürgen verpflichten sich die Bürgschaftsbanken, im Falle eines

Zahlungsausfalls zu haften und für die Verbindlichkeiten des

Unternehmens einzutreten. Die Banken akzeptieren diese Ausfallbürgschaften genau wie die übrigen Bürgschaften als vollwertige Sicherheit.



Gestaltung der Bürgschaft

Gültig wird eine Bürgschaft im Allgemeinen durch einen schriftlichen Vertrag. Von diesem Grundsatz gibt es nur eine Ausnahme. Wenn nämlich ein Vollkaufmann eine Bürgschaft übernimmt

und dies für ihn ein Handelsgeschäft darstellt, dann kann er

dies auch mündlich aussprechen. Allein wegen der Rechtssicherheit empfiehlt sich jedoch auch in diesem Fall die Schriftform.



108 | Möglichkeiten der Fremdkapitalfinanzierung



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