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ten Projekt kann die Summe der Zusagen in einem Betrag schon
zum Projektbeginn ausgezahlt werden.
Die anschließende Kredittilgung wird von allen Mitgliedern der
Leihgemeinschaft übernommen, wobei jedes Mitglied seinen eigenen Kredit zurückzahlt und zusätzlich gesamtschuldnerisch
für alle anderen Kredite der Leihgemeinschaft haftet, bis diese
vollständig getilgt sind.
Die Höhe dieser zusätzlichen Haftung bleibt jedoch auf die Höhe
des eigenen Kreditbetrags beschränkt. Über den eigenen Betrag
hinaus haftet man schlimmstenfalls nur noch einmal in gleicher
Höhe. In der Vergangenheit hat es nach unserer Kenntnis bei
Projekten bisher keine Probleme gegeben. Zwar ist sehr vereinzelt mal ein Spender mit seinen Rückzahlungen ausgefallen, diese konnten dann aber problemlos ersetzt werden.
Was die Bank berechnet
Für die Teilnahme an einer Leih- und Schenkungsgemeinschaft berechnet die Bank eine sogenannte Kostenumlage. Die Kostenumlage
setzt sich zusammen aus den Refinanzierungskosten, der anteiligen
Personal- und Sachkosten usw.
Erfahrungsgemäß lag die Kostenumlage zwischen 2,5% und 4,5%.
Dieser Betrag wird zusätzlich zu den in den Spendenzusagescheinen
angegeben Beträgen an die Bank gezahlt.
Die Organisation der Leih- und Schenkungsgemeinschaften erfolgt in der Regel über eine Gemeinschaft, die unter Umständen
auch mehrere Gemeinschaften zusammen gründen.
Diese Verwaltungsgemeinschaften koordinieren alles rund um
die Leih- und Schenkungsgemeinschaft. Sie sammeln die Spendenzusagescheine ein und sollten für den gesamten Rückzahlungszeitraum Ansprechpartner bleiben.
Möglichkeiten der Fremdkapitalfinanzierung
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Für Leih- und Schenkungsgemeinschaften hat sich bisher am
meisten die GLS Gemeinschaftsbank in Bochum stark gemacht.
Sie betreibt diese Finanzierungsform am ausgeprägtesten. Unserer Meinung nach hat sie die längste Erfahrung damit. Sie hat
auch aus der Erfahrung heraus bereits vorbereitete Vereinbarungen abrufbar.
Um mit der Bank über die Finanzierung durch Leih- und Schenkungsgemeinschaften zu sprechen, werden Informationen über
die Anzahl der Gemeinschaften und die beabsichtigte Spendenhöhe bzw. Höhe der Raten benötigt. Hierfür hat die GLS-Bank
Spendenzusagescheine entworfen, auf denen angekreuzt werden
kann, wie der Einzelne sich engagieren möchte.
Wenn die Koordinatoren alle Zusagen erhalten haben, werden
sich diese ein Gesamtbild verschaffen und mit der Bank über
die Einzelheiten sprechen. Die Verträge mit der Bank werden
erst im Anschluss hieran geschlossen. Auch hier werden wieder
die Koordinatoren für die Leih- und Schenkungsgemeinschaften
aktiv werden.
Eigentlich soll im Rahmen dieses Buches die Kapitalbeschaffung
besprochen werden. Zur Leihgemeinschaft erscheint es uns aber
auch wichtig, den Hinweis zu geben, dass dies eine Beteiligungsform ist, die auch über das finanzielle Engagement herausgeht.
Wir haben viele Leihgemeinschaften erlebt, die die finanzielle
Verbundenheit anfangs als Finanzierungsinstrument genommen
haben. Spätere Gespräche, zunächst immer anhand der „Tagesordnung“ der Gemeinschaftssitzungen haben aber zu Gesprächen
über Finanzierungen geführt.
In solchen Gesprächen sind vielfach Varianten der Leihgemeinschaft entstanden. Andere Möglichkeiten einer Leihgemeinschaft wurden entwickelt.
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Aber auch Gesprächskreise und Interessensgemeinschaften haben sich gebildet. Entweder hat man sich ein Thema aus der
Institution erarbeitet, oder auch über die Institution hinaus gemeinsame Interessensgebiete gefunden, auf denen man gemeinsam arbeiten möchte.
So hat sich manche Leihgemeinschaft zu mehr als nur einer Beteiligungsgemeinschaft entwickelt. Menschlich also eine sehr
spannende und interessante Beteiligungsmöglichkeit.
Vielleicht wird die Leihgemeinschaft am praktischen Beispiel
deutlicher:
Ein Kindergarten möchte eine Investition tätigen
Die kalkulierten Kosten sind mit 100.000 Euro berechnet. Der
Kindergarten in der Rechtsform des e.V. hat über Jahre hinweg ein
Eigenkapital von 50.000 Euro angesammelt.
Das reicht nicht. Die Hausbank, eine regionale Bank, die ansonsten
dem Kindergarten sehr wohlgesonnen ist, gibt keinen Kredit: „Die
Sicherheiten reichen nicht aus.“
Obwohl die Regionalbank im Rahmen ihrer jährlichen Öffentlichkeitsarbeit dem Kindergarten immer mal wieder etwas spendet, bei Veranstaltungen des Kindergartens Präsenz zeigt und auch den Kindern
hin und wieder Spielzeug stiftet, kann sie aus ihren Richtlinien nicht
hinaus. Daher die Aussage.
Ein Gespräch des Vorstandes bringt die Idee der Leihgemeinschaft ins
Spiel. Auf einer Mitgliederversammlung wird diese vorgestellt. Spontan zeigen 40 Eltern Interesse. Jeder zeigt seine Bereitschaft, eine
Spendenzusage von monatlich 20 Euro über fünf Jahre zu geben.
Damit ist eine weitere Deckungssumme von 48.000 Euro zur Verfügung. Die Bank kann also rechnen: Vereinskapital 50.000 Euro und
Leihgemeinschaft 48.000 Euro ergibt eine Sicherheit von 98.000
Euro. Sind als sogenannte Blankofinanzierung zu den Sicherheiten
nur noch 2.000 Euro offen. Dies kann der Vorstand der Bank als mögliches Risiko einschätzen und die Finanzierung durchwinken.
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Abbildung 10: Leih- und Schenkungsgemeinschaften
Vorteile
Starke soziale Bindung der Mitglieder
Nachteile
Bewusstsein ???
Verwaltungsaufwand
Viele Einzelgespräche mit den
Mitgliedern notwendig
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Als Tipp und Anregungen möchten wir Ihnen mitgeben:
Versuchen Sie es im kleinen Kreise erst einmal, suchen Sie sich
eine Bank, die die Leihgemeinschaft bereits kennt – das erleichtert am Anfang den Umgang mit der Bank, seien Sie mutig
auf diesem Wege und nicht zuletzt:
Die Leihgemeinschaft braucht in der Entstehung viel Zeit, durch
Gespräche und Bedenkzeiten, aber hat danach eine ungeahnte
Laufzeit und Stabilität. Ein solides Fundament wirkt hier Wunder.
5.3 Bürgschaft – Sicherung durch solvente
Dritte
Unternehmen, die wachsen und investieren wollen, benötigen
dafür vor allem eines: eine ausreichende Kapitalbasis. Ist die
eigene Ausstattung mit finanziellen Mitteln zu knapp, stellt die
Finanzierung mit Fremdkapital eine oft gewählte Alternative
dar. Doch auch hier werden Sicherheiten gefordert. Dies gilt jedenfalls dann, wenn die Fremdmittel in Form eines Bankkredites
in das Unternehmen einfließen sollen. Denn damit will die Bank
sicherstellen, dass ihr Schuldner seiner Leistungspflicht nachkommt und den Kredit fristgerecht einschließlich der fälligen
Zinsen zurückzahlt.
Die erforderliche Höhe der Sicherheiten ergibt sich einmal aus
der gewünschten Kreditsumme. Dazu hängt sie von der Bonität
und vom Rating des Unternehmens ab. Als Sicherheiten akzeptieren die Banken meist Pfandrechte an beweglichen Sachen und
Grundstücken. Auch Rechte an Forderungen oder Gesellschaftsanteile können abgetreten werden. Sind diese nicht in ausreichender Höhe vorhanden oder sollen nicht eingesetzt werden,
kann auch ein solventer Dritter als Bürge für die Verbindlichkeiten des Unternehmens einstehen.
Möglichkeiten der Fremdkapitalfinanzierung
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Dieser Bürge verpflichtet sich dann in einem gesonderten Vertrag
gegenüber dem Gläubiger, im Fall einer Zahlungsunfähigkeit des
Unternehmens dessen Verpflichtungen zu übernehmen. Möglich
ist dieser Weg der Sicherung durch solvente Dritte grundsätzlich bei jeder Gesellschaftsform. Ein besonderer Fall ist häufig
aber bei einer GmbH zu beobachten. Denn aufgrund ihrer beschränkten Haftung sichern Banken sich dort gerne zusätzlich
ab und verlangen, einen Gesellschafter als Bürgen einzusetzen.
Arten von Bürgschaften
So übernimmt denn auch in den meisten Fällen eine Person aus
dem nahen Umfeld des Unternehmens die Bürgschaft für dessen
Kredit. Dies können Angehörige oder Freunde sein. Aber auch
Geschäftspartner oder andere Unternehmer kommen als solvente
Dritte in Frage. Allerdings genießen Bürgschaften von Angehörigen wegen der engen Verbindung zum Kreditnehmer besondere Aufmerksamkeit. Damit diese wirksam sind, darf der Bürge
keinesfalls finanziell überfordert sein. Eine Ausnahme gilt aber,
wenn die Summe überschaubar ist oder der Kredit ihm direkt
nutzt.
Neben diesen privaten Bürgschaften stellen Ausfallbürgschaften
eine Alternative dar. Diese werden zum Beispiel von den Bürgschaftsbanken der Bundesländer angeboten. Wie private Bürgen verpflichten sich die Bürgschaftsbanken, im Falle eines
Zahlungsausfalls zu haften und für die Verbindlichkeiten des
Unternehmens einzutreten. Die Banken akzeptieren diese Ausfallbürgschaften genau wie die übrigen Bürgschaften als vollwertige Sicherheit.
Gestaltung der Bürgschaft
Gültig wird eine Bürgschaft im Allgemeinen durch einen schriftlichen Vertrag. Von diesem Grundsatz gibt es nur eine Ausnahme. Wenn nämlich ein Vollkaufmann eine Bürgschaft übernimmt
und dies für ihn ein Handelsgeschäft darstellt, dann kann er
dies auch mündlich aussprechen. Allein wegen der Rechtssicherheit empfiehlt sich jedoch auch in diesem Fall die Schriftform.
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