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3 Bürgschaft – Sicherung durch solvente Dritte

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Dieser Bürge verpflichtet sich dann in einem gesonderten Vertrag

gegenüber dem Gläubiger, im Fall einer Zahlungsunfähigkeit des

Unternehmens dessen Verpflichtungen zu übernehmen. Möglich

ist dieser Weg der Sicherung durch solvente Dritte grundsätzlich bei jeder Gesellschaftsform. Ein besonderer Fall ist häufig

aber bei einer GmbH zu beobachten. Denn aufgrund ihrer beschränkten Haftung sichern Banken sich dort gerne zusätzlich

ab und verlangen, einen Gesellschafter als Bürgen einzusetzen.



Arten von Bürgschaften

So übernimmt denn auch in den meisten Fällen eine Person aus

dem nahen Umfeld des Unternehmens die Bürgschaft für dessen

Kredit. Dies können Angehörige oder Freunde sein. Aber auch

Geschäftspartner oder andere Unternehmer kommen als solvente

Dritte in Frage. Allerdings genießen Bürgschaften von Angehörigen wegen der engen Verbindung zum Kreditnehmer besondere Aufmerksamkeit. Damit diese wirksam sind, darf der Bürge

keinesfalls finanziell überfordert sein. Eine Ausnahme gilt aber,

wenn die Summe überschaubar ist oder der Kredit ihm direkt

nutzt.

Neben diesen privaten Bürgschaften stellen Ausfallbürgschaften

eine Alternative dar. Diese werden zum Beispiel von den Bürgschaftsbanken der Bundesländer angeboten. Wie private Bürgen verpflichten sich die Bürgschaftsbanken, im Falle eines

Zahlungsausfalls zu haften und für die Verbindlichkeiten des

Unternehmens einzutreten. Die Banken akzeptieren diese Ausfallbürgschaften genau wie die übrigen Bürgschaften als vollwertige Sicherheit.



Gestaltung der Bürgschaft

Gültig wird eine Bürgschaft im Allgemeinen durch einen schriftlichen Vertrag. Von diesem Grundsatz gibt es nur eine Ausnahme. Wenn nämlich ein Vollkaufmann eine Bürgschaft übernimmt

und dies für ihn ein Handelsgeschäft darstellt, dann kann er

dies auch mündlich aussprechen. Allein wegen der Rechtssicherheit empfiehlt sich jedoch auch in diesem Fall die Schriftform.



108 | Möglichkeiten der Fremdkapitalfinanzierung



Die schriftliche Erklärung muss alle Merkmale der Bürgschaft

genau aufführen. Vor allem sind dies Angaben zur Hauptschuld

und zum Gläubiger.

Meist wird hier auch eine selbstschuldnerische Bürgschaft vereinbart. In diesem Fall kann die Bank sofort den Bürgen in

Anspruch nehmen, wenn das Unternehmen nicht zahlt. Im Gegensatz dazu müsste sie bei einer gewöhnlichen Bürgschaft zunächst erfolglos versuchen, in das Vermögen des Unternehmens

zu vollstrecken. Allerdings kann der Bürge selbst anschließend

selbstverständlich gegen das Unternehmen vorgehen und Regress für seine Leistung fordern. Denn die Forderung der Bank

geht auf ihn über, sobald er seine Pflicht erfüllt und gezahlt hat.

Möglich ist es aber auch, die Verpflichtung des Bürgen zu begrenzen. So können die Vertragspartner einen Höchstbetrag

festlegen, bis zu dem der Bürge für die Verbindlichkeiten des Unternehmens eintreten muss. Außerdem kann eine Mitbürgschaft

vereinbart werden. In diesem Fall haften dann mehrere Personen

als Gesamtschuldner. Allerdings ist hierbei zu beachten, dass die

Bank von einem dieser Bürgen die Zahlung der Gesamtsumme

fordern darf. Dieser wiederum kann dann die übrigen ihrem Anteil entsprechend in Regress nehmen.

Als letzter Weg, Verpflichtungen aus einer Bürgschaft zu begrenzen, bietet sich eine Befristung an. Im Vertrag wird dann

ein Zeitraum festgelegt, in dem der Bürge gegenüber der Bank

haftet. Zahlt das Unternehmen danach seine Verbindlichkeiten

nicht, muss auch der Bürge hierfür nicht einstehen. Diese zeitliche Begrenzung ist vor allem vor dem Hintergrund interessant,

dass eine Bürgschaft selbst mit dem Tod des Bürgen nicht endet,

sondern auf die Erben übergeht. Eine Bürgschaft erlischt nämlich nur, wenn die Bank darauf verzichtet, das Unternehmen

zahlt oder der Bürge leistet.



Möglichkeiten der Fremdkapitalfinanzierung



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Sonderfall: Die Ausfallbürgschaft

Ausfallbürgschaften bilden einen Sonderfall der Bürgschaften.

Diese öffentlichen Bürgschaften stellen ein Instrument der Wirtschaftsförderung dar und richten sich zum großen Teil an kleine oder mittlere Unternehmen. Neben Einzelfallbürgschaften,

die oft an Unternehmen in Schwierigkeiten vergeben werden,

sind vor allem die Bürgschaftsprogramme interessant. Ziel dieser

Programme ist es meist, Existenzgründungen, Unternehmenswachstum oder bestimmte Investitionen zu fördern. Die Erfolgsaussichten der Vorhaben werden daher vorab genau geprüft.

Beantragen lässt sich eine solche Ausfallbürgschaft auf zwei verschiedene Arten. Entweder stellt ein Unternehmen über seine

Hausbank einen Antrag bei einer Bürgschaftsbank. Oder der Antrag geht direkt an die Bürgschaftsbank. In beiden Fällen beginnt danach ein umfangreiches Prüfverfahren. Entscheidet die

Bürgschaftsbank positiv über den Antrag, stellt sie eine Sicherheit von meist 60 oder 80 Prozent des Kreditvolumens. Das restliche Risiko bleibt bei der Bank. Um diese Lücke zu schließen,

wird diese daher meist zusätzliche Sicherheiten vom Unternehmen fordern.



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Unsere Praxishinweise aufgrund von zahlreich gestellten

Mandanten-Fragen

Nach welchen Kriterien soll ich private Bürgen auswählen?

Natürlich gehen Sie davon aus, dass Ihre Bank Ihren Bürgen

nicht in Anspruch nehmen muss. Berücksichtigen Sie bei der

Auswahl aber trotzdem den schlimmsten Fall. Das bedeutet also,

der Bürge sollte mögliche Verpflichtungen auch zahlen können.

Und bedenken Sie emotionale Verbindungen genauso wie aufkommende Wünsche, ins Unternehmen einzugreifen.

Wie finde ich ein passendes Förderprogramm?

Zunächst einmal ist für Sie die Bürgschaftsbank Ihres Bundeslandes zuständig. Informieren Sie sich am besten im Internet

oder direkt bei der Bürgschaftsbank, welche Programme angeboten werden. Auch Ihre Hausbank kann Ihnen weiterhelfen.



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Aber Achtung, nicht alle Hausbanken arbeiten wegen des hohen

Aufwands bei den Anträgen gerne mit Bürgschaftsbanken zusammen.

Was muss ich bei den Förderprogrammen beachten?

Denken Sie daran, dass Sie zusätzliche Sicherheiten benötigen.

Die Programme decken meist nur 60 bis 80 Prozent des Risikos.

Außerdem sind die Programme oft an bestimmte Unternehmensgruppen oder Investitionsvorhaben gebunden.



5.4 Sparbuch – Den klassischen Spargroschen im Unternehmen einsetzen

Privat hat das Sparbuch traditionell eine Funktion: Die Sparer

legen darauf Geld für langfristige Ziele oder auch für unvorhergesehene Ausgaben zurück. Allerdings leidet das Sparbuch schon

seit längerer Zeit unter einem gravierenden Nachteil. Das dort

angelegte Kapital verzinst sich extrem niedrig. Als Folge verliert

der Sparer inzwischen sogar Geld, da die Inflation die Zinserträge „auffrisst“. Für einen Unternehmer stellt sich denn auch die

Frage, ob er solches Kapital nicht sinnvoller und wirtschaftlicher

in seinem Unternehmen einsetzen kann.

Entscheidend bei dieser Überlegung ist vor allem eines. Bringt

der Unternehmer seinen Spargroschen ins Unternehmen ein, erhöht er damit seine Einlage und stärkt das Eigenkapital. Und

dies wiederum bildet eine hervorragende Basis für das Unternehmen. Denn nur durch eine gute eigene Kapitalausstattung

kann ein Unternehmen sich Zugang zu weiterem Fremdkapital

verschaffen. Gerade aber die Fähigkeit, fremde Mittel ins Unternehmen zu holen, ermöglicht oft erst notwendige Investitionen

oder weiteres Wachstum. Sie ist sozusagen überlebenswichtig.

Unabhängig davon, wie das Fremdkapital dem Unternehmen zufließen soll, legen Kapitalgeber stets Wert auf eine gesunde Unternehmensstruktur. Eine gute Eigenkapitalquote sendet dabei

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nicht bloß positive Signale. Vielmehr trägt sie zur Bonität des

Unternehmens und zu einem guten Rating bei. Und beiden Kriterien kommt bei jeder Art von Finanzierung mit Fremdkapital

eine überragende Bedeutung zu. So ist es also wichtig, alle möglichen Maßnahmen für eine gute Kapitalgrundlage des Unternehmens zu nutzen. Auch das Sparbuch kann hier ein sinnvoller

Beitrag sein.



Hintergründe einer wachsenden Bedeutung der Kapitalausstattung

Eine zwingende Voraussetzung bildet eine gute Kapitalbasis vor

allem dann, wenn ein Unternehmen Fremdkapital in Form eines

Bankkredites aufnehmen möchte. Den Hintergrund hierfür liefern die Vorschriften nach Basel II. Diese Regelungen schreiben den Banken vor, mit wie viel Eigenmitteln sie selbst Risiken

unterlegen müssen. Höhere Risiken bedeuten aber immer auch

höhere Rücklagen und damit auch höhere Kosten für die Bank.

Entsprechend negativ wirkt sich also ein höheres Risiko durch

eine schlechte Kapitalstruktur für ein Unternehmen aus.

Um nun das Risiko eines Kredites zu bewerten, prüfen die Banken zunächst einmal die Bonität eines Unternehmens. Bereits

an dieser Stelle wirkt sich eine gute Ausstattung mit Eigenkapital positiv aus. Als zusätzliche Orientierung ziehen Banken

aber auch das Rating eines Unternehmens heran. Und dies wird

ebenso maßgeblich durch die vorhandene Kapitalgrundlage beeinflusst. Außerdem berücksichtigen die Banken Kriterien wie

die Fähigkeiten des Managements oder die Position eines Unternehmens im Markt, allerdings mit geringerem Stellenwert.

Dies alles zeigt bereits, welch große Bedeutung den finanziellen

Komponenten bei der Kreditprüfung zukommt. Konkret bedeutet dies in der Praxis, dass ein Unternehmen mit einer positiven

Einstufung durch die Banken einen Kredit zu wesentlich günstigeren Bedingungen erhält. Ein Unternehmen mit schlechter

Bewertung dagegen muss damit rechnen, Kapital von den Banken nur zu einem sehr hohen Zinssatz oder gar nicht zu bekom-



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